Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Welzow

Der Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband und die Stadt Welzow haben am 15.10.2018 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde dem Landkreis Spree-Neiße, Kommunalaufsicht, zur rechtsaufsichtlichen Behandlung und Genehmigung zugesandt.
Dieser hat am 29.11.2018, vorerst telefonisch mitgeteilt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der übergebenen Fassung vom 15.10.2018 aufgrund rechtlicher Bedenken zu einzelnen Reglungen erst nach Änderungen genehmigt werden kann. Eine schriftliche Entscheidung über die beantragte Genehmigung sowie die Mitteilung der Gründe für die Nichterteilung der Genehmigung stehen derzeitig noch aus.
Aufgrund dieses Sachstandes ist die Einführung der öffentlichen Abwasserbeseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen in der Stadt Welzow durch den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband ab dem 01.01.2019 nicht möglich.
Die Eigentümer und Nutzer von Grundstücken, die das anfallende Schmutzwasser in abflusslosen Gruben sammeln oder in Kleinkläranlagen behandeln, sind verpflichtet, die Entsorgung bis auf weiteres, wie bisher auch, auf der Grundlage privatrechtlicher Einzelaufträge bzw. Einzelverträge durch geeignete Entsorgungsunternehmen durchführen zu lassen. Die Vergütung der Leistungserbringung ist ebenfalls individuell und privatrechtlich mit dem Entsorgungsunternehmen zu regeln.
Die Stadt Welzow und der Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband beabsichtigten, entsprechend dem gefassten Grundsatzbeschluss unter Einbeziehung der Fach- und Rechtskenntnisse des Landkreises Spree-Neiße eine rechtskonforme Vereinbarung zur Umsetzung der Pflichtaufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung mit der Zielstellung zur Einführung ab dem 01.07.2019 abzuschließen.