Grenzwertabweichung im Trinkwasser

Der Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband wurde von der LEAG informiert, dass es eine Grenzwertüberschreitung für den Parameter Epichlorhydrin im Trinkwasser gab. Eine entsprechende Information hat die LEAG in der „Lausitzer Rundschau“ vom 14.05.2019 auf der Seite 15 veröffentlicht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße hat im Rahmen der behördlichen Trinkwasserüberwachung im Wasserwerk Schwarze Pumpe der LEAG eine Abweichung vom Grenzwert der Trinkwasserverordnung für diesen Parameter zugelassen. Die Zulassung ist befristet bis zum 31.10.2019. Die Abweichung führt nach den Leitlinien des Umweltbundesamtes zum Vollzug der Trinkwasserverordnung zu keiner Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher.
Die Lausitz Energie Bergbau AG arbeitet mit Nachdruck an der Aufklärung der Situation. Unabhängig davon darf das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Schwarze Pumpe auch in der Zwischenzeit ohne Einschränkungen wie gewohnt verwendet werden, auch zum Trinken, Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken, erklärt Thomas Koch, Leiter der Wasserversorgung bei der LEAG.
Die Wasserlieferung aus dem Wasserwerk Schwarze Pumpe erfolgt durch den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband an die Stadt Welzow und den OT Proschim, die Spreetaler Werkstrasse und die Werksiedlung im OT Schwarze Pumpe der Stadt Spremberg, den OT Lieskau der Stadt Spremberg, den OT Horlitza der Gemeinde Felixsee und den OT Jämlitz Hütte der Gemeinde Jämlitz/Klein Düben.
Der Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband steht im engen Austausch mit den zuständigen Gesundheitsämtern sowie der LEAG und wird aktuell auf der Internetseite des SWAZ weiter dazu informieren.