Neufassung der Corona-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2)

Seit Samstag, 09.05.2020, gilt im Land Brandenburg die aktualisierte SARS-CoV-2 – Eindämmungsverordnung.

Demnach sind ab sofort öffentliche Spielplätze wieder für Kinder bis 14 Jahre nutzbar, sofern eine Aufsichtsbefugte Person anwesend ist. Weiterhin können sich nun auch mehrere Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten wieder treffen.

Auch Körpernahe Dienstleistungen in Kosmetikstudios sowie Fußpflege können unter strengen Hygieneauflagen angeboten werden.

Ab Freitag, 15.05.2020, können Gaststätten unter Auflagen öffnen.

Ein kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport, auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel, ist unter Beachtung der Hygieneregeln und des allgemeinen Abstandsgebotes ab dem 15.05.2020 möglich.

Die vollständige Eindämmungsverordnung finden Sie nachfolgend als PDF-Datei zum Download:

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