Elterninformation zur Kinderbetreuung im KITA-Bereich

Nach der jüngsten Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 20. Mai 2020 wird im Land Brandenburg ab dem 25.05.2020 von der erweiterten Notbetreuung auf eingeschränkten Regelbetrieb umgestellt.
Das heißt im Klartext: die (meisten) Kinder dürfen wieder Krippe, Kindergarten oder Hort besuchen, nämlich alle, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Allerdings nur unter Einhaltung der Hygienevorschriften und sonst einschränkender Regelwerke. Um Durchmischungen und damit eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus im Infizierungsfall zu vermeiden, werden die Kinder in einer festen Gruppe und in einer festen Raumzuordnung betreut. Die eingeschränkte Regelbetreuung umfasst je Kind mindestens vier Stunden und einen Tag pro Woche. Eine individuelle Erweiterung der Betreuungszeit ist möglich.
Im Landkreis Spree-Neiße ist eine gemeinsame Regelung für die Kommunen ab 02.06.2020 beabsichtigt. Diese neue Regelung soll zur Zufriedenheit aller – der Kinder, Eltern und pädagogischen Fachkräfte – ausgestaltet werden. Sie wird so schnell als möglich erarbeitet, aber eben nicht sofort, wofür wir um Ihr Verständnis bitten.