Regelung für den Sportbetrieb in der Sporthalle der Stadt Welzow ab 02.06.2020

Nach der ca. elfwöchigen verordneten Schließung unserer Sporthalle sind wir sehr froh diese nun wieder für den Vereins- und Freizeitsport öffnen zu dürfen.

Allen großen und kleinen Vereinsmitgliedern wünschen wir viel Spaß bei Sport und Spiel in unserer Sporthalle. Wir bitten dabei alle Nutzer um strikte Beachtung der weiteren Regelungen. Damit wir alle gesund bleiben und unsere Sporthalle nicht wieder geschlossen werden muss. 

Zum Schutz vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 sind die Hygienevorgaben des Landes Brandenburg zu beachten. 

1. Das allgemeine Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen es Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden eingehalten, insbesondere durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten.

2. Der Zutritt der Sporthalle ist auf max. 30 Personen beschränkt.

3. Die Sportausübung erfolgt kontaktfrei.

4. Es erfolgen regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten. Der Verein hält eigene Desinfektionsmittel unmittelbar neben dem Sportbetrieb vor.

5. Die Nutzung der sanitären Einrichtungen und der Umkleiden erfolgt unter strikter Einhaltung von Nummer 1. Die gleichzeitige Nutzung der Mädchen/Damen-Umkleide (R 109) ist auf 10 Personen beschränkt. Die Jungen/Herren-Umkleiden (R 103 und R 105) sind jeweils auf 5 Personen beschränkt.

6. Folgende Kontaktdaten der nutzenden Personen werden erhoben: 

  • Vor- und Familienname
  • Vollständige Anschrift
  • Telefonnummer

Die Aufbewahrung über 4 Wochen und die anschließende Vernichtung erfolgt durch den Verein.

7. Es erfolgt ein regelmäßiger, mindestens stündlicher, Austausch der Raumluft durch Frischluft.

8. Die Sportausübung erfolgt ohne Zuschauerinnen und Zuschauer; dies gilt nicht für sorge- und umgangsberechtigte Personen.

9. Die Sporthalle darf nicht von Personen mit Atemwegsinfektion betreten werden.

10. Jeder Nutzer (Verein) hat bis 02.06.2020 ein aussagefähiges Hygienekonzept unter Berücksichtigung der o.g. Regelungen insbesondere der Nr. 3 und 4 sowie unter Einbeziehung der für die jeweilige Sportart geltenden Besonderheiten aufzustellen. Das Hygienekonzept ist der Stadtverwaltung, FB Allgemeine Verwaltung, e-mail: info@welzow.de vor der ersten Nutzung vorzulegen.

 

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