Elterninformation zur Notbetreuung für Schüler*innen der 1. bis 4. Klasse

Aufgrund der aktuelle SARS-CoV - Eindämmungsverordnung vom 15.Dezember.2020 erfolgt für die Kinder der 1. Bis 4. Klasse eine Notbetreuung in Schule und Hort.

Für Schule und Hort ist durch die personensorgeberechtigten ein Antrag auf Notbetreuung zu stellen. Der Antrag kann von der Webseite unter https://www.welzow.de/index.php/formulare.html herunter geladen werden.

Die Notbetreuung in Schule und Hort ist nur für folgende Kinder vorgesehen:

  • wenn alle Personensorgeberechtigten in kritischer öffentlicher Infrastruktur tätig sind und
  • keine alternative Betreuung (z.B. über Freunde, Nachbarn, Verwandte o.ä.) möglich ist, bzw. 
  • wenn das Kindeswohl die Notbetreuung erforderlich macht. Die Prüfung der Notwendigkeit erfolgt von Amts wegen durch den Landkreis Spree-Neiße.

Die folgenden Berufsgruppen gehören zum Bereich der kritischen öffentlichen Infrastruktur:

  1. im Gesundheitsbereich, gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter 
  2. zur Aufrechterhaltung der Staats-, Regierungs- und Verwaltungsfunktionen in Bund, Land, Kommune
  3. Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie sonstige nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
  4. Rechtspflege 
  5. Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche 
  6. Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung) 
  7. Landwirtschaft, Versorgungswirtschaft
  8. fortführende Kindertagesbetreuung, Lehrkräfte in Präsenz- und Distanzunterricht, auch Notbetreuung

 Der ausgefüllte Antrag ist bei der Stadt Welzow, Poststraße 8, Bereich Kita, Schule, 03119 Welzow einzureichen. Ohne Antragstellung und entsprechende Bewilligung ist eine Notbetreuung nicht möglich.

Hinweis: Kindertagesbetreuung in Krippe und Kindergarten ist in der bisher festgelegten Form unverändert möglich. Es wird darum gebeten, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Gez. Pusch

Zurück

nach oben