Information zu einer möglichen Schul- und Kita-Schließung

Information des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des LK SPN über die Vorgehensweise einer möglichen Schul- und Kita-Schließung

Die fünfte Verordnung zur Änderung der Siebten SARS- CoV-2- Eindämmungsverordnung vom 18.04.2021 sieht vor, dass sobald ab dem 18. April 2021 laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für mindestens drei Tage ununterbrochen vorliegen, die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben hat. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe ist in dem betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt für die Dauer von mindestens 14 Tagen abweichend von § 17 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 der Präsenzunterricht für Schüler:innen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe sowie der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen untersagt; in diesem Fall ist eine Notbetreuung nach Maßgabe des § 18 Absatz 5 und 6 einzurichten. Die zuständige Behörde hat auf die Rechtsfolge nach Satz 2 im Rahmen der öffentlichen Bekanntgabe hinzuweisen.

Für den Landkreis Spree- Neiße/ WOKREJS SPRJEWJA-NYSA bedeutet dies konkret Folgendes:

Am 18.04.2021 betrug die sieben Tage Inzidenz über 200, war aber gestern am 19.04.2021 wieder auf unter 200 gesunken. Die drei Tagesfrist ist damit zunächst unterbrochen worden.

Heute, am Dienstag, den 20.04.2021 liegt die Inzidenz wieder über 200, damit beginnt die 3 Tagesfrist erneut zu laufen. Das heißt, dass die Inzidenz ab heute beobachtet wird. Wird festgestellt, dass die Inzidenz mindestens an den nächsten beiden Tagen (Mittwoch und Donnerstag) über 200 liegt, wird am Freitag, den 23.04.2021 die Überschreitung öffentlich bekannt gegeben. Das in § 26 Abs.4 Satz 2 angeordnete Verbot des Präsenzunterrichts und die Einstellung des Betriebes der Kindertagesseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen beginnt am Samstag,  den 24.04.2021.

Ab 24.04.2021 wäre für die Dauer von mindestens 14 Tagen – bis 09.05.2021 - der Präsenzunterricht für Schüler:innen in den Jahrgangsstufen 1 – 6 in der Primarstufe sowie der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen untersagt.

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