Wichtige Information zu Ihrer Grundsteuererklärung

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger
als Grundstückbesitzer sind Sie aufgefordert, Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die Frist hierzu wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Immer wieder erreichen uns Anrufe, wie der Bodenrichtwert des eigenen Grundstückes ist. Darüber können Sie sich selbst informieren.

Öffnen Sie hierzu diese Internetseite. Im oberen Bereich befinden sich mehrere Buttons, einer davon ist eine Lupe mit einem Buchstaben, dahinter verbirgt sich die Ortssuche. Diesen Button anklicken und die Anschrift (korrekte Schreibweise beachten) eingeben. Rechts befindet sich eine Registratur. Dort klicken Sie auf den Reiter Bodenrichtwerte, dann auf den Reiter 01.01.2022 und setzen dann einen Haken bei Bodenrichtwert Bauland. Dann wird Ihnen in der Karte der Bodenrichtwert bezogen auf Ihr Grundstück angezeigt.

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