Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

Wie der Landkreis Spree-Neiße in seiner aktuellen Pressemitteilung bekanntgibt, wird zum 22.03.2017 die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Damit endet auch für Welzower Geflügelzüchter die angeordnete generelle Aufstallung von Geflügel.  

Innerhalb des Landkreises bleibt die Stallpflicht lediglich innerhalb der Risikogebiete bestehen. Es gilt dazu die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Cottbus zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände vom 20. März 2017.   

Gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) und § 38 Absatz 11  i. V. m. § 6 des Tiergesundheitsgesetzes gilt die Stallpflicht fortan nur noch für folgendes Gebiet:  

- Teichgebiet Peitz bis 1000 m Entfernung von der Uferlinie der Peitzer Teiche in Richtung Festland mit den Orten Peitz, Maust und Neuendorf.

 

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